AGB
1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen der ECORETAIL GmbH, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung oder eines schriftlich Bevollmächtigten, sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Da sich unser Angebot ausschließlich an Unternehmen wendet, wird ausdrücklich kein vertragliches oder gesetzliches Widerrufsrecht gewährt, ebenso gewähren wir keine Möglichkeit zur Rücklieferung erhaltener Waren, wie sie Privatkunden nach dem Fernabsatzgesetz zustehen würde.
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst, wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.
2. Lieferbedingungen
Sofern nicht gesondert vereinbart, sind in Auftragsbestätigungen angegebene Liefertermine nicht fristbindend. Die ECORETAIL GmbH wird nach Möglichkeit angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Wird der Lieferzeitpunkt überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu setzen. Liefert die ECORETAIL GmbH nicht innerhalb der Nachfrist, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die ECORETAIL GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr die Leistung aus Gründen unmöglich wird, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere in den Fällen der höheren Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik oder weil sie, ohne es vertreten zu müssen selbst nicht beliefert wird. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und von ihm bereits erfolgte Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet.
Wird der Empfänger beim ersten Zustellversuch nicht angetroffen, hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten für Zweit- und Folgezustellungen oder Einlagerungskosten in jedem Fall selbst zu tragen.
Ist die Lieferung frei Haus vereinbart, so ist abweichend von § 412 I HGB der Empfänger verpflichtet, die Ware zu entladen. Die ECORETAIL GmbH ist somit weder verpflichtet, die von ihr versandte Ware zu entladen noch für die Entladung notwendige Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.
Die ECORETAIL GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese für den Kunden zumutbar sind. Die zusätzlich entstandenen Kosten auf Grund der Durchführung der Teillieferungen trägt die ECORETAIL GmbH.
Für Änderungen nach Versand (z. B. Änderung der Lieferadresse, Buchung von Zusatzleistungen) werden uns von der Spedition Kosten von derzeit 15,00 € netto zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte die Änderung nach Versand auf Wunsch des Kunden erfolgen, so ist der Kunde verpflichtet, die dadurch entstandenen Mehrkosten zu tragen.
3. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die ECORETAIL GmbH die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an die ECORETAIL GmbH trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der ECORETAIL GmbH.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von der ECORETAIL GmbH sind gemäß vereinbartem Zahlungsziel fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die ECORETAIL GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig, ohne dass es einer gesonderten in Verzug Setzung bedarf.
Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factoring GmbH, Hauptstraße 131 – 137, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factoring GmbH übertragen.
Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Für Warenlieferungen gilt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen, die uns gegen den Kunden zustehen, unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Der Kunde darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund (auch gegen Dritte) entstehen, tritt uns der Kunde bereits jetzt sicherungshalber ab.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbeträge inkl. Umsatzsteuer.) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, überträgt uns der Kunde anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache. Wir nehmen die Übertragung an.
Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für uns verwahren.
5. Gewährleistung
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach Fristablauf ist die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist durch die ECORETAIL GmbH beträgt für neu hergestellte Ware ein Jahr ab Ablieferung, bei gebrauchten Sachen übernimmt die ECORETAIL GmbH gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, keine Gewährleistung. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Bei berechtigten Beanstandungen wird die ECORETAIL GmbH Fehlmengen nachliefern und im Übrigen nach ihrer Wahl die Ware nachbessern oder neu liefern. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käufer das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu.
6. Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der ECORETAIL GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Diese Beschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers.
7. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der ECORETAIL GmbH aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum der ECORETAIL GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die ECORETAIL GmbH gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, die ECORETAIL GmbH alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
8. Datenverarbeitung
Die ECORETAIL GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR Factoring weiterleiten:
• Namen und Anschrift unserer Debitoren
• Daten unserer Forderungen gegenüber unseren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum)
• ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung
Die VR Factoring wird die Firmendaten der Debitoren an Auskunfteien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftragsverarbeiter (IT-Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.).
Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der „Aufklärung Datenschutz“ der VR Factoring GmbH, die Sie online unter http://www.vr-factoring.de/datenschutz einsehen und herunterladen können.
9. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Hinweis: Voraussetzung für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist die Vorlage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung (gemäß den §§ 6a und 4 Nr. 1b UStG und den §§ 17a und 17b UStDV). Ein nachträgliches Vorlegen oder Einreichen berechtigt rückwirkend nicht mehr zur Steuerfreiheit.
ECORETAIL GmbH
Tel.: +49 2241 89632 00
Stand 04/2021